Unkraut und Moos im Garten bekämpfen

Herbizide zur Unkrautbekämpfung dürfen nur innerhalb gärtnerisch genutzter Anlagen und nicht in Gewässernähe ausgebracht werden
Nicht anwenden auf Freilandflächen (z.B. Verkehrsflächen; Ausnahmegenehmigung erforderlich), sowie auf versiegelten, abschwemmungsgefährdeten Wegen und Plätzen. Die chemische Behandlung versiegelter Flächen mit Herbiziden unterliegt wegen der möglichen Gewässerbelastung strengen Vorschriften. Nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz ist eine besondere Genehmigung erforderlich, wenn Fußwege und ähnliche Flächen nicht gärtnerisch genutzt werden. Darüber hinaus müssen die Herbizide für die vorgesehene Anwendung zugelassen sein. Selbst hergestellte Kochsalz- oder Essiglösungen dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung angewendet werden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten. Verschlossen und kindersicher aufbewahren.
Bitte lesen und beachten Sie unter diesem Link alle Bestimmungen, Vorschriften und Gesetzestexte (externer Link)
10 gute Ratschläge für den Anwender im Haus- und Kleingarten (externer Link)